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14. August 2009 18:03 Uhr

Klage gegen Deutschen Weinfonds

Winzer wollen Zwangsabgabe kippen

Acht Winzer wehren sich nach Informationen der Badischen Zeitung gegen eine Zwangsabgabe, mit der für deutschen Wein geworben wird. Sie ziehen vor Gericht. Unter den Klägern ist ein Winzer aus der Ortenau. Was treibt den Mann an?

  1. Die neue Deutsche Weinkoenigin, Marlies Dumbsky aus Franken. Foto: ddp

Gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen an den Deutschen Weinfonds (DWF) sind Klagen bei den Verwaltungsgerichten Freiburg und Mainz eingegangenen. Alle Kläger werden vom Anwalt Carsten Bittner vertreten. Dieser hatte im Februar mit einer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die landwirtschaftliche Marketinggesellschaft CMA zu Fall gebracht, die sich ebenfalls mit einer Zwangsabgabe finanzierte. Der Slogan "Die Milch macht’s" war deren größter Reklamehit. Später fiel auch die Zwangsabgabe für eine zentrale Holz-Reklame.

Jetzt rührt sich Widerstand gegen die Zwangsabgaben für Winzer und Weinvermarkter. Zu den Klägern gehört ein Winzer aus der Ortenau.

Das Deutsche Weingesetz schreibt im Paragrafen 43 vor, dass Winzer jährlich 67 Cent pro 100 Quadratmeter ihrer Rebfläche abführen müssen – an den Deutschen Weinfonds in Mainz. Weinvermarkter müssen den gleichen Betrag je hundert Liter Wein zahlen. 60 000 Beitragszahler bringen auf diese Weise im Jahr durchschnittlich elf Millionen Euro auf. Der größere Teil entfällt auf die Flächenabgabe, die jährlich erhoben wird, in Baden vom Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg. Die Weinvermarkter hingegen zahlen direkt an den DWF.

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Der Widerstand in Südbaden wächst
Das Geld wird ausgegeben, sagt DWF-Vorstand Monika Reule, "um die Qualität und den Absatz von Weinen aus den deutschen Anbaugebieten durch Marketingmaßnahmen im In- und Ausland zu fördern." Dazu unterhält der Fonds das Deutsche Weininstitut (DWI), die Deutsche Weinakademie (DWA) und die Weinwerbe GmbH, deren Geschäftsführerin Monika Reule ist. Unter anderem lobt das DWI die Deutsche Weinkönigin aus, organisiert Messeauftritte im Ausland und lässt Marktforschungsberichte erstellen. Die DWA richtet Seminare aus, etwa für Weinverkäufer in Lebensmittelmärkten oder für die Gastronomie. Insgesamt sind 40 Mitarbeiter beschäftigt.

"Ihre Tätigkeit macht bestimmt Sinn und zweifelsohne ist Gemeinschaftswerbung wichtig. Beides sind jedoch keine Argumente, eine Finanzierung aufrecht zu erhalten, die unvereinbar mit dem Grundgesetz ist und dem Gedanken des EU-Binnenmarktes zuwiderläuft", sagt Karl Biehler. Der Winzer klagt vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Abgabe, die er im vergangenen Jahr gezahlt hatte. Biehler bewirtschaftet in Ringsheim eine Rebfläche von 13 Hektar, deren Ertrag er an den Ortenauer Winzerkeller in Offenburg liefert. Sein Anwalt ist der Hamburger Carsten Bittner, der das Urteil gegen die CMA erwirkt hatte. Bittner vertritt sieben weitere Winzer. Beim Verwaltungsgericht Mainz sind bereits Klagen eingegangen, unter anderem von der Privatkellerei Peter Mertes aus Bernkastel-Kues an der Mosel.

Der Widerstand wächst. Die Winzergenossenschaft (WG) Auggen will dem Bescheid für das zweite Quartal, der im August eingeht, widersprechen und die Abgabe nur unter Vorbehalt überweisen. "Wir stehen zwar hinter den Zielen des DWF, doch wir rechnen damit, dass der Paragraf 43 einer richterlichen Überprüfung nicht standhält", sagt der Geschäftsführer Thomas Basler.

Diese Einschätzung teilen Ernst Nickel, Geschäftsführer der WG Wolfenweiler, und Rolf Hofschneider, Geschäftsführer der WG Oberbergen und Sprecher der Kaiserstühler Winzergenossenschaften. Die Verwaltungsräte ihrer Betriebe entschieden aber, die Abgabe ohne Vorbehalt zu zahlen. Gerhard Hurst, Präsident des Badischen Weinbauverbandes, ist ebenfalls pessimistisch, er glaubt nicht, dass die Abgabe erhalten bleibt. Der Badische Winzerkeller in Breisach lehnt eine Stellungnahme ab.

98,5 Prozent der Winzer zahlen ohne Widerstand
Norbert Weber hingegen, Präsident des Deutschen Weinbauverbandes und Aufsichtsratsvorsitzender beim DWF, ist überzeugt davon, dass die Abgabe bestehen bleibt. "Das Bundesverfassungsgericht hat Sonderabgaben für Werbung nicht grundsätzlich für unzulässig erklärt. In der Weinwirtschaft sind sie nach wie vor begründet", sagt er. Vergleiche mit den Urteilen gegen die CMA oder den Holzabsatzfonds lässt er nicht gelten. Während bei Agrarprodukten und beim Holz die Handelsbilanzen ausgeglichen seien und demnach die Zwecke des staatlichen Marketings hinfällig geworden waren, werde erheblich mehr Wein importiert als ausgeführt. Also müsse Werbung sein. Aber die Mehrzahl der Betriebe sei zu klein, um diese selbst zu stemmen. Weber verweist darauf, dass es in anderen EU-Ländern, etwa in Österreich, Italien und Frankreich vergleichbare Weinförderfonds gibt, die sich aus gesetzlichen Abgaben finanzieren, teilweise sogar aus Steuern. Weber sagt, dass im vergangenen Jahr 98,5 Prozent der Winzer ohne Widerspruch oder Klage bezahlt hätten.

Autor: sf