Behörden dürfen nicht nur bei Gesundheitsgefahren die Verbraucher warnen, sondern auch wenn das Produkt "für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist". Das entschied der Europäische Gerichtshof.
Konkret ging es um die bayerische Firma Berger Wild, die einst Deutschlands größter Wildfleischhändler war. Bei Kontrollen des Passauer Veterinäramtes fand sich Fleisch ...