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Verbraucherschutz

Achtung, Ekelfleisch: Gericht erlaubt Warnhinweise

Christian Rath
  • Fr, 12. April 2013, 00:00 Uhr
    Wirtschaft

Behörden dürfen nicht nur bei Gesundheitsgefahren die Verbraucher warnen, sondern auch wenn das Produkt "für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist". Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Nicht jedes Fleish riecht frisch.  | Foto: dpa
Nicht jedes Fleish riecht frisch. Foto: dpa
Konkret ging es um die bayerische Firma Berger Wild, die einst Deutschlands größter Wildfleischhändler war. Bei Kontrollen des Passauer Veterinäramtes fand sich Fleisch ...

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