Account/Login

Oberlandesgericht

Aktionäre der Telekom dürfen auf Geld hoffen

dpa

Von dpa

Do, 01. Dezember 2016 um 00:00 Uhr

Wirtschaft

Im Sommer 2000 haben viele Deutsche noch einmal T-Aktien gekauft und damit große Verluste erlitten. Auf Schadenersatz müssen sie aber auch nach einem Etappensieg weiter warten.

Wer kann sich auf den Fehler berufen?  | Foto: dpa
Wer kann sich auf den Fehler berufen? Foto: dpa
Mehr als 16 Jahre nach dem dritten Börsengang der Telekom sind enttäuschte Kleinanleger einem Schadenersatz einen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel