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16. Dezember 2011
Glücksspielstaatsvertrag
Das Staatsmonopol fällt
15 Bundesländer unterzeichnen einen neuen Glücksspielstaatsvertrag – nur Kiel wartet noch ab.
BERLIN. Die Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern haben am Donnerstag in Berlin einen neuen Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet. Erstmals sollen hierzulande private Sportwetten wie Bwin zugelassen werden. Schleswig-Holstein, das eine noch weitergehende Liberalisierung fordert, hat den Vertrag zunächst nicht unterschrieben.
In Deutschland besteht für Lotterien und Sportwetten traditionell ein staatliches Monopol. So sicherte sich der Staat einen Teil der Einnahmen. Er gibt sie für die Förderung von Sport und Kunst aus.Das Internet erlaubt aber auch ausländischen Anbietern, in Deutschland Glücksspiele anzubieten, zum Beispiel Sportwetten. Da die private Konkurrenz keine Steuern und Abgaben zahlt, kann sie bessere Gewinnquoten bieten und hat bei den Sportwetten den staatlichen Anbieter Oddset schon an den Rand gedrängt. Allerdings dürfen die bislang illegalen Angebote nicht in Zeitungen oder Stadien werben, was sie natürlich wurmt. Auch private Wettbüros werden immer wieder geschlossen. Deshalb gibt es seit Jahren erbitterte Streitigkeiten um den milliardenschweren deutschen Glücksspielmarkt.
Werbung
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2006, dass das Staatsmonopol nur zulässig ist, wenn es für die Prävention der Spielsucht eingesetzt wird. Also schlossen die Länder 2008 einen Glücksspielstaatsvertrag mit diesem Ziel und reduzierten die Werbung für Toto, Lotto und Oddset. 2010 entschied aber der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die staatlichen Anbieter immer noch zu viel Werbung betreiben. Zudem gehe der Staat zu zögerlich gegen die gefährlicheren Automatenspiele vor. Das Staatsmonopol für Sportwetten könne also nicht wirklich mit der Suchtprävention begründet werden und sei rechtswidrig.
Auf diese Kritik reagieren nun die Bundesländer mit der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags. Darin wollen sie das Monopol bei Sportwetten, das ohnehin nur noch auf dem Papier stand, aufgeben. Erstmals sollen 20 Konzessionen an private Anbieter vergeben werden. Diese müssen eine Spieleinsatzsteuer von fünf Prozent bezahlen. Der Vertrag wird jedoch erst dann wirksam, wenn ihm die Landtage zugestimmt haben. Damit soll vorerst aber noch gewartet werden, bis die EU-Kommission ihr Einverständnis gegeben hat. Einem ersten Entwurf des Staatsvertrags, der nur sieben Konzessionen vorsah, widersprach die Kommission im Juli. Ob sie 20 Genehmigungen für private Bewerber akzeptieren wird, ist auch fraglich. Die Kommission wird aber wohl nicht mehr dieses Jahr entscheiden. Ihr wurde der jüngste Entwurf des Staatsvertrags erst am 7. Dezember vorgelegt.
Schleswig-Holstein will jedenfalls den Staatsvertrag nur unterzeichnen, wenn ihn die EU-Kommission akzeptiert. Im Küstenland zweifelt die schwarz-gelbe Koalition schon lange am Staatsmonopol und hat deshalb im letzten Sommer ein eigenes Glücksspielgesetz beschlossen. Danach soll jeder legal Sportwetten anbieten können, der Regeln zum Jugendschutz und zur Suchtprävention einhält und bereit ist, eine Wettabgabe an das Land zu bezahlen. Das Gesetz tritt zwar zum Jahreswechsel in Kraft, mit der Vergabe von Landeskonzessionen soll aber erst am 1. März begonnen werden. Bis dahin ist noch eine Einigung mit den anderen 15 Bundesländern möglich, das Landesgesetz würde dann wieder aufgehoben.
Die anderen Länder üben jetzt schon massiv Druck auf Schleswig-Holstein aus und drohen, dass die dortige Lotto-Gesellschaft aus dem deutschen Toto- und Lottoblock ausgeschlossen wird. Die Bewohner des Küstenlandes wären dann von großen Jackpot-Gewinnen ausgeschlossen. Bislang ist das aber nur Theaterdonner zur Begleitung der Verhandlungen.
Autor: Christian Rath
