Ulrich T. ist Rentner. Keineswegs freiwillig. Das Jobcenter hat ihn gezwungen, in den Ruhestand zu gehen. Vorzeitig mit 63. Das ärgert ihn. Weil es ihn Geld kostet, Monat für Monat bis zu seinem Tod.
Daran ändern auch kleine Korrekturen der Bundesarbeitsministerin nichts Grundlegendes. Ulrich T. muss Abschläge bei seiner Zwangsrente hinnehmen; denn er ist ja vorzeitig gegangen (worden); zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die gesetzliche Regel-Altersgrenze liegt für ihn, Jahrgang 1953, bei 65 Jahren sieben Monaten. Erst mit diesem Alter gibt ...