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20. Juli 2011
Ein Schritt näher zu den Bürgern
Verbraucher erhalten leichter Auskunft von Behörden – zum Beispiel bei Lebensmittelskandalen.
BERLIN (dpa/bwa). Was wissen die zuständigen Ämter über Pestizide im Gemüse oder andere Lebensmittelkontrollen? Das sollen Bürger künftig leichter erfragen können – nach Plänen der Bundesregierung auch rund um Elektrogeräte.
Das sieht die Reform des Verbraucherinformationsgesetzes vor, die das Bundeskabinett heute beschließen will. Umwelt- und Verbraucherverbände kritisieren, dass Abfragen nach dem seit 2008 geltenden Gesetz bisher zu lange dauern und für Bürger zu teuer sind.
Eine zentrale Neuerung ist, dass der Anspruch auf Informationen über Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Haartrockner und Spielzeug ausgeweitet wird. "Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz", sagte der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweickert, am Donnerstag. Bisher gilt der Informationsanspruch vor allem für Lebensmittel, Futtermittel oder zum Beispiel Kosmetika. Vorerst nicht erfasst werden sollen Dienstleistungen, da es auf diesem Feld keine vergleichbare Marktüberwachung gebe. Auch für Finanzanlageprodukte soll das Gesetz zunächst nicht gelten.
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Bisher wandten sich pro Jahr nur rund 400 Verbraucher an die zuständigen Länderbehörden. Statt eines schriftlichen Antrags sollen daher künftig eine E-Mail oder ein Anruf reichen. Die Auskünfte sollen überwiegend kostenlos sein, nur für aufwendigere Fälle werden noch Gebühren berechnet. Das Gesetz werde "günstiger, schneller und bürgerfreundlicher", sagte Hessens Verbraucherministerin Lucia Puttrich (CDU).
Als Konsequenz aus dem Skandal um Dioxin in Futtermitteln zu Jahresbeginn sollen Behörden überhöhte Grenzwerte und Rechtsverstöße bei Lebensmittelkontrollen künftig veröffentlichen. Dafür definiert das Gesetz enger, wann sich Firmen auf Betriebsgeheimnisse berufen können. Der FDP-Verbraucherpolitiker Schweickert nannte es problematisch, dass eine Veröffentlichung unternehmensinterner Qualitätskontrollen nicht ausgeschlossen werden solle. Dies könne dazu führen, dass Firmen lieber auf freiwillige Selbstkontrollen verzichteten. Auch dem Bundesverband der Deutschen Industrie geht die Reform zu weit.
Aus Sicht der Offenburger SPD-Bundestagsabgeordneten Elvira Drobinski-Weiß ist die von Schwarz-Gelb vorgelegte Novelle des VIG "mutlos und lückenhaft." Sie enthalte sogar Verschlechterungen, wie die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion gegenüber der Badischen Zeitung betonte: "So können die zuständigen Behörden demnächst Auskunftsanträge ablehnen, wenn ihre Bearbeitung die Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben beeinträchtigt." Damit räume die Koalition Schwierigkeiten nicht aus, sondern schaffe neue, die zu Lasten der Verbraucher gehen könnten. Für verkehrt hält es Drobinski-Weiß auch, dass Auskünfte über Rechtsverstöße kostenpflichtig werden, wenn der Aufwand den Betrag von 1000 Euro übersteigt. Bisher seien solche Auskünfte kostenfrei. Die Abgeordnete tritt dafür ein, dass das VIG für alle Produkte und Dienstleistungen gilt. Auch sollten die Ergebnisse der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung veröffentlicht werden.
Autor: dpa
