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09. Februar 2011

Eine Schlappe für die Bahn

Der Bundesgerichtshof erzwingt im Nahverkehr auf der Schiene mehr Wettbewerb.

KARLSRUHE (dpa). Harte Zeiten für die Deutsche Bahn (DB): Die Weichen für mehr Wettbewerb im Milliardengeschäft um S-Bahn- und Regionalzugverbindungen sind gestellt. Der Bundesgerichtshof untersagte auf die Klage eines Bahn-Konkurrenten in Nordrhein-Westfalen, entsprechende Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung direkt zu vergeben (Az.: X ZB 4/10). Damit platzt dort ein lukratives Geschäft für die Bahn. Der Regionalverkehr ist mit rund der Hälfte des Konzerngewinns der wichtigste Gewinnbringer der Bahn.

Politik und Verbraucherschützer lobten die Entscheidung. Sie erwarten eine Stärkung des Wettbewerbs, Einsparungen und mehr Qualität für die Zugreisenden. "Das ist ein guter Tag für die Bahnfahrer", sagte Verkehrsexperte Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mehr Konkurrenz nütze unmittelbar den Verbrauchern, sagte Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP).

Mit rund zehn Milliarden Fahrgästen im Jahr ist der öffentliche Nahverkehr das Rückgrat des Transportsystems in Deutschland. Der Bund überweist dafür jährlich rund sieben Milliarden Euro als "Regionalisierungsmittel". Davon bestellen die Bundesländer oder Verkehrsverbünde Leistungen bei Verkehrsunternehmen. Wer den Vertrag für mehrere Jahre bekommt, haben sie bisher auf zwei Wegen entschieden: eine direkte Vergabe an ein Unternehmen oder eine offene Ausschreibung unter mehreren Bietern.

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Aktuell stehen nach Angaben der Deutschen Bahn mehr als 30 Streckenvergaben an, 2015 sind es dann nach Angaben der Verkehrsanbieter so viele wie noch nie in einem Jahr. Private Konkurrenten des Marktführers DB sind überzeugt, dass sie in Wettbewerbsverfahren mit modernen Wagen und gutem Service besser zum Zug kommen. Durch mehr Wettbewerb könnten die Bundesländer jährlich rund eine Milliarde Euro Fördermittel für den Schienennahverkehr sparen, sagte Engelbert Recker, der Hauptgeschäftsführer des Privatbahnen-Verbands. Die Bahn hingegen argumentiert, schon bisher würden mehr als zwei Drittel der deutschen Strecken im Wettbewerb vergeben. Die Bahn habe dabei "durchaus erfolgreich abgeschlossen", sagte DB-Regio-Chef Frank Sennhenn.

In Nordrhein-Westfalen platzt mit dem Beschluss ein Kompromiss zwischen Deutschlands größtem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der Bahn. Beide hatten 2009 nach jahrelangem Rechtsstreit um Qualität und Pünktlichkeit vereinbart, dass die Bahn für das Land neue Züge beschafft und das Verbindungsnetz enger knüpft. Im Gegenzug wurden die Aufträge für die nordrhein-westfälischen S-Bahnverbindungen bis 2023 verlängert – ein Milliardengeschäft in Direktvergabe. Der Konkurrent Abellio, eine Tochter der niederländischen Staatsbahnen, sah sich dadurch benachteiligt.

Juristisch ging es im Prozess um die Frage, ob für die Direktvergabe der Aufträge das Allgemeine Eisenbahngesetz oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt. Das Eisenbahngesetz hätte Direktvergaben erlaubt, das Gericht entschied sich aber für das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbes. Ausnahmen seien nur in wenigen Fällen möglich. Die Vergabe von S-Bahnlinien zähle ausdrücklich nicht dazu, befand das Gericht.

Autor: dpa