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09. Februar 2012
Eine Steuer wird immer beliebter
Mehrere Euroländer wollen mehr Tempo bei der Einführung der Finanztransaktionssteuer.
BRÜSSEL. In die europäische Debatte um eine Steuer auf Finanztransaktionen (FTT) kommt zusätzliche Dynamik. Neun Euroländer, darunter Frankreich und Deutschland, haben die dänische Ratspräsidentin in einem offenen Brief gebeten, sich endlich mit dem im vergangenen September von der EU-Kommission vorgelegten Gesetzentwurf zu befassen. Brüssel will den Handel mit Aktien, Rentenpapieren und Sicherheiten mit 0,1 Prozent des Werts besteuern, wenn eines der beteiligten Kreditinstitute seinen Sitz in der EU hat. Derivate sollen mit 0,01 Prozent besteuert werden.
Der zuständige EU-Kommissar Agirdas Semeta hatte sich ursprünglich skeptisch zu einer solchen Steuer geäußert und – ähnlich wie Hauptkritiker Großbritannien – vor Steuerflucht und Kapitalabwanderung gewarnt. Eine von seiner Abteilung in Auftrag gegebene Studie hatte mögliche Negativeffekte auf 1,76 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts beziffert. Seit sich aber die beiden großen EU-Länder Frankreich und Deutschland für die Steuer ins Zeug legen, bewertet Semeta das neue Instrument positiver. Vergangenen Freitag erklärte seine Sprecherin, die Studie über mögliche Arbeitsplatzverluste durch eine solche Steuer sei falsch interpretiert worden. Die FTT könne vielmehr 57 Milliarden Euro jährlich in die öffentlichen Kassen spülen, ohne den Steuerzahler zu belasten. Die Kosten trügen hauptsächlich die Kreditinstitute. Dänemark, das selber nicht der Eurozone angehört, versprach in einer Presseerklärung, das Thema bei den Finanzministern wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
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Für eine EU-weite Regelung müssten alle 27 Mitgliedsstaaten der Steuer zustimmen, da in Steuerfragen weiterhin einstimmig entschieden wird. Doch wenn mindestens neun Staaten sich einig sind, können sie das Instrument in verstärkter Zusammenarbeit einführen. Das bedeutet, dass einige Mitgliedsstaaten sich in einem bestimmten Bereich enger zusammenschließen als es die EU-Gesetze vorsehen. Der Lissabonvertrag hat die dafür nötige Prozedur vereinfacht. Seit er in Kraft ist, wurde das Instrument zwei Mal angewendet: beim Scheidungsrecht und beim Europäischen Patent.
Binnenmarktkommissar Michel Barnier warb zuletzt noch einmal für die Finanztransaktionssteuer. "Ich denke schon lange, dass es ökonomisch vernünftig, produktiv, technisch leicht machbar und politisch gerecht wäre, die Steuer einzuführen." Er erinnerte daran, dass es in Großbritannien ja schon eine ähnliche Steuer gebe, ohne dass der Aufschlag zu Kapitalabwanderung geführt hätte. "Ich denke, die Steuer wäre nützlich für alle Länder", sagte der Franzose. Die Kommission habe einen Vorschlag gemacht, nun sei der Rat der Regierungen am Zug.
Autor: Daniela Weingärtner
