Bundesregierung
Fracking-Kompromiss: Ein Verbot mit Ausnahmen
Korrespondentin Bärbel Krauß
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Di, 18. November 2014, 00:00 Uhr
Deutschland
Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss zum Gas-Fracking geeinigt. Im Rahmen eines generellen Verbots soll es eine Öffnungsklausel für Probebohrungen geben.
BERLIN/STUTTGART. Bisher gibt es keine gesetzliche Regel für die von Umweltschützern bekämpfte Fördertechnik, bei der tiefe Gesteinsschichten unter Einsatz von Chemikalien aufgebrochen werden und dann Erdgas gewonnen wird. Fracking soll nun grundsätzlich verboten sein – es soll aber Ausnahmen geben.
Wochenlang hat sich in dieser Sache nichts bewegt, weil der Entwurf zum Fracking im Kanzleramt lag und nicht weiterkam. In dieser Woche soll der Gesetzentwurf nun zur Ressortabstimmung ins Kabinett weitergeleitet werden. Das hat das Umweltministerium ...