Wer einen Firmenwagen oder ein Dienstfahrrad auch privat fährt, muss diesen Nutzungsvorteil versteuern. Seit Jahresbeginn gelten neue Steuerregeln.
Unter Angestellten gilt ein Dienstwagen oft als Privileg. "Ob der Arbeitnehmer den Wagen nur dienstlich oder auch privat nutzen kann, entscheidet jeweils die Firma", betont Michael Beumer von der Stiftung Warentest. Häufig bezahlt der Arbeitgeber die Anschaffung sowie die Versicherung, Inspektionen, Reparaturen und den Sprit. ...