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Steuer

Für Firmenwagen und Dienstfahrräder, die privat genutzt werden, gelten neue Regeln

  • Annika Krempel (dpa)

  • Fr, 18. Januar 2019, 21:02 Uhr
    Wirtschaft

Wer einen Firmenwagen oder ein Dienstfahrrad auch privat fährt, muss diesen Nutzungsvorteil versteuern. Seit Jahresbeginn gelten neue Steuerregeln.

Wird das Fahrrad nachweislich nur betr...tnehmer steuerlich nichts zu beachten.  | Foto: mirkomedia  (stock.adobe.com)
Wird das Fahrrad nachweislich nur betrieblich genutzt, braucht der Arbeitnehmer steuerlich nichts zu beachten. Foto: mirkomedia  (stock.adobe.com)
Unter Angestellten gilt ein Dienstwagen oft als Privileg. "Ob der Arbeitnehmer den Wagen nur dienstlich oder auch privat nutzen kann, entscheidet jeweils die Firma", betont Michael Beumer von der Stiftung Warentest. Häufig bezahlt der Arbeitgeber die Anschaffung sowie die Versicherung, Inspektionen, Reparaturen und den Sprit. ...

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