Geld zurück für Mängelauto
Das Fahrzeug ist ausgebrannt, aber der Käufer erhält Erstattung.
KARLSRUHE (dpa). Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen: Er kann vom Hersteller seines ausgebrannten Pkw sein Geld zurückverlangen, ohne dass daran Bedingungen geknüpft werden dürfen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. (Az.: VIII ZR 38/14)
Der Käufer und spätere Kläger kann sich jetzt auf rund 38 000 Euro freuen. Der BMW war vor der Rückgabe an den ...