Gesetz
In Frankreich darf das Handy nach Feierabend ausgestellt werden
Paris schafft ein Recht zum Abschalten.
PARIS. Vor dem Nachtessen noch mit dem Mitarbeiter in Übersee sprechen und später seine Bestätigungsmail empfangen – solche Feierabende sind für 37 Prozent der Franzosen gang und gäbe. Das soll ihnen nun erspart werden. Ein Gesetzeszusatz zum Arbeitsrecht ist am Montag für Betriebe mit mehr als 50 Angestellten in Kraft getreten. Kernpunkt ist ein "Recht zum Abschalten".
Firmen wird es zwar nicht verboten, Mitarbeiter auch nach Büroschluss digital einzuspannen. Allerdings werden sie verpflichtet, einen gangbaren Weg zu finden, um ...