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21. Februar 2012 08:55 Uhr
Verbraucherschutz
Telefonabzocker werden immer aggressiver
Mit der Abzocke am Telefon sollte seit 2009 Schluss sein: unerlaubte Werbeanrufe wurden verboten. Nur scheren sich viele Anbieter nicht darum. Senioren sind ihre wichtigste Zielgruppe.
Die Computerstimme am Telefon will einschüchtern. "Dann kommt der Gerichtsvollzieher und nimmt den Fernseher mit", droht der Automat für den Fall, dass eine angeblich berechtigte Forderung für einen Lottovertrag nicht beglichen wird. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht dieses Vorgehen als neuen Trend beim Eintreiben oft unberechtigter Rechnungen durch dubiose Firmen. "Es wird aggressiver", stellt der Rechtsexperte Christian Gollner fest.
So verspricht ein Anbieter derzeit, eine Kostprobe für ein Nahrungsergänzungsmittel zu versenden. Wer zustimmt, erhält zur Werbepackung gleich die Bestätigung für den Abschluss eines Abonnements. Mitunter geben sich die Abzocker am anderen Ende der Leitung auch als Rechtsanwälte, Verbraucherschützer oder Mitarbeiter der Bundesnetzagentur aus. "Häufig besitzen sie bereits Konto- oder Geburtsdaten", berichtet Gollner. Damit können die Gauner einerseits gezielt Ältere ins Visier nehmen, andererseits leicht deren Konto erleichtern.
Zwar sind die Tricks ganz offensichtlich unseriös. Doch der Nachweis fällt schwer. "Das sind Profis", sagt Gollner. So rufen die Firmen oft zwei Mal an. Beim zweiten Gespräch wird etwas anderes vorgetragen, als beim ersten Anruf vereinbart wurde. Wer nicht aufpasst, hat schnell eine rechtsgültige Abmachung getroffen. Als Beweis dient den Anbietern der Telefonmitschnitt. Selbst wenn dieser Mitschnitt ohne Zustimmung angefertigt wurde, ist der Vertrag selbst gültig.
Werbung
Sofort aufzulegen, wenn ein Werbeanruf kommt, ist die leichteste Art, sich zu schützen. Wenn erst einmal eine Rechnung eingegangen ist, sollten die Betroffenen sofort aktiv werden und der Abmachung schriftlich widersprechen. "Selbst eine unberechtigte Forderung kann sonst bei der Schufa oder einer Auskunftei eingetragen werden", warnt die Verbraucherzentrale. Abgebuchte Beträge können Betroffene von ihrer Bank oder Sparkasse zurückholen lassen.
Die Bundesnetzagentur ist weitgehend machtlos. Die Behörde geht zwar gegen einzelne Unternehmen vor, wenn Rufnummernmissbrauch festgestellt wird. Dann verhindert das Amt den Einzug unberechtigter Forderungen durch Telefongesellschaften. Doch die Täter weichen schnell auf eine neue Methode aus. "Der Markt passt sich unseren Maßnahmen an", räumt ein Sprecher der Agentur ein. Eine wirksame Verfolgung der Täter bleibt oft erfolglos. Sie sind schwer zu ermitteln und sitzen gerne im Ausland. Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und will die gesetzliche Lücke schließen. Das Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe wird von derzeit 50 000 auf 300 000 Euro erhöht. Außerdem werden Verträge für besonders negativ auffallende Dienste wie Gewinnspielabos erst gültig, wenn der Kunde dies schriftlich bestätigt. Doch wird es Monate dauern, bis die Gesetzesänderung in Kraft treten wird. Voraussichtlich Anfang 2013 können Verbraucher auf mehr Schutz hoffen.
Autor: Wolfgang Mulke
