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10. Februar 2012

Vorfahrt für die Kommunen

Neues Gesetz bevorzugt öffentliche Müllentsorger.

BERLIN. Mieter und Hausbesitzer werden, was ihren Müll betrifft, auch in Zukunft vor allem mit den kommunalen Entsorgungsfirmen zu tun haben. Der Konkurrenz privater Anbieter, die einzelne Müllsorten lukrativ verwerten wollen, sind enge Grenzen gesetzt. Das ist das Ergebnis der Einigung von Bundesrat und Bundestag. Damit kann das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten.

Der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft, der die großen privaten Müllunternehmen vertritt, behält sich eine Beschwerde bei der EU-Kommission vor. Wie der Deutsche Städtetag formulierte, haben Bundestag und Bundesrat die Hürde für private Konkurrenz höher gelegt. Diese können künftig mit eigenen Angeboten nur zum Zuge kommen, wenn sie "wesentlich leistungsfähiger" arbeiten als kommunale Entsorger. Ein Beispiel: Kann ein privates Müllunternehmen 80 Prozent des Altpapiers im Recycling verwerten, während der städtische Verwerter nur 40 Prozent schafft, hätte der private Anbieter Chancen auf den Auftrag. Wenn beide Unternehmen die gleiche Leistung bringen, genießt die kommunale Entsorgung den Vorzug. Günstigere Preise, die die Privaten eventuell anbieten, gelten in der Regel nicht als Kriterium.

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Das Gesetz bietet auch eine Basis dafür, dass bis 2015 eine neue Wertstofftonne eingeführt wird. Diese würde die gelben Säcke ersetzen, über welche die Bürger bislang ihren Verpackungsmüll entsorgen. Absehbar ist, dass die Wertstofftonne künftig sämtliche Kunststoffe und Metalle aufnehmen soll. Welche anderen Materialien noch hineinkommen, steht in den Sternen. Bei dieser Debatte wird ein ähnlicher Verteilungskonflikt zwischen öffentlichen und privaten Verwertern einsetzen, wie er beim Hausmüll jetzt ausgestanden ist.

Autor: Hannes Koch