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29. Januar 2010
Wer kein Deutsch kann, muss gehen
Gericht bestätigt Kündigung
ERFURT (AFP). Unternehmen können von ihren Mitarbeitern ausreichende Deutschkenntnisse verlangen, wenn dies für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist. Unzureichende Sprachkenntnisse könnten eine Kündigung rechtfertigen, urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es wies damit die Kündigungsschutzklage eines Arbeiters aus Spanien ab, der schriftliche Anweisungen nicht verstehen konnte. Der Arbeitgeber, ein Automobilzulieferer aus Nordrhein-Westfalen, führte 2004 eine zertifizierte Qualitätssicherung ein. Diese setzte voraus, dass alle Arbeitnehmer schriftliche Anweisungen lesen und verstehen können. Der in Spanien geborene Arbeiter, der damals seit 25 Jahren im Unternehmen tätig war, nahm 2003 während seiner Arbeitszeit an einem vom Arbeitgeber finanzierten Deutschkurs teil, mit unzureichendem Erfolg. Die Teilnahme an einem Folgekurs lehnte er ebenso ab wie die an einem hausinternen Deutschkurs. 2005 forderte ihn das Unternehmen nochmals auf, seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Als er das nicht tat, wurde ihm gekündigt (AZ: 2 AZR 764/08).
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Autor: kna
