Zoff um schlechte Zeugnisse
Wer vom alten Arbeitgeber eine bessere Beurteilung haben will, muss hierfür Argumente liefern.
ERFURT. Wer ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis will, muss dies auch begründen können. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und damit die Hoffnung vieler Arbeitnehmer enttäuscht. Das Urteil gibt interessante Einblicke in die Welt der Zeugnissprache.
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihm ein Zeugnis ausstellt. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, welche Seite gekündigt hat. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zur Dauer und Art ...