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03. Februar 2012 11:22 Uhr
Entscheidung des Arbeitsgerichtes Offenburg
IG Metall vermeldet Etappensieg gegen die Lahrer Firma Zehnder
Die IG Metall Offenburg vermeldet in eine Pressemitteilung einen Etappensieg gegen die Lahrer Firma Zehnder: Im Streit um die Vergütung hat das Arbreitsgericht zugunsten de Gewerkschaft entschieden.
OFENBURG/LAHR (BZ). Laut der Pressemitteilung der IG Metall Offenburg hatte das Arbeitsgericht in Offenburg in seiner Verhandlung am 1. Februar 2012 zu entscheiden, ob die Zusätze zum Arbeitsvertrag, in denen die Beschäftigten der Firma Zehnder seit 1. April 2011 vier Stunden mehr in der Woche arbeiten müssen, ohne diese vergütet zu bekommen, rechtens sind. Die IG Metall in Offenburg hat die Rechtmäßigkeit der Verträge stets bestritten und die Firma Zehnder wegen Nichteinhaltung des Tarifvertrages verklagt (siehe Bericht vom 9. September 2011).
In der Verhandlung wurde der Klage der IG Metall in vollem Umfang entsprochen, heißt es in der Pressemitteilung, die vom 2. Bevollmächtigten Thomas Bleile unterzeichnet ist. Dies bedeute, dass die Zusätze zum Arbeitsvertrag ungültig sind und die Beschäftigten Anspruch auf die volle Bezahlung haben, rückwirkend für sechs Monate.
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"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es gilt abzuwarten, ob die Firma Zehnder den Weg zum Landesarbeitsgericht nach Freiburg antreten wird", schreibt die IG Metall. .
Autor: bz
