Account/Login

Baselland

Kantonsgericht kippt Kautionspflicht für Handwerker

Heinz Siebold
  • Do, 29. Oktober 2009, 00:07 Uhr
    Wirtschaft

Sieg für Südbadens Handwerker: Sie müssen keine Kaution mehr zahlen, wenn sie in Baselland arbeiten wollen. Das hat das Kantonsgericht entschieden. Doch damit ist die Sache nicht vom Tisch.

Die Kautionspflicht sei nicht verhältnismäßig, befand das Gericht.  | Foto: dpa
Die Kautionspflicht sei nicht verhältnismäßig, befand das Gericht. Foto: dpa
Im April hatte die Kantonsregierung den umstrittenen Erlass in Kraft gesetzt. Demnach mussten Handwerksbetriebe, die im Kanton tätig werden, bis zu 20.000 Franken (12.500 Euro) hinterlegen – gestaffelt nach Auftragsvolumen. Die Kaution wurde fällig, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel