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06. Dezember 2011
RATSNOTIZEN
WITTNAU (bsc). Dem Antrag auf Baugenehmigung und Wiederaufbau eines Milchviehstalles in der Hexentalstraße konnte der Wittnauer Gemeinderat nicht mehrheitlich zustimmen. Vorausgegangen waren umfangreiche Beratungen und eine Empfehlung des Bauausschusses. Es wurde beanstandet, dass zu wenige Informationen vorlägen und ein Gesamtkonzept fehle. Strittig sind trotz bereits sechs verschiedener Gutachten unterschiedlichste Fragen wie beispielsweise die zulässige Anzahl der Tiere auf dem betreffenden Bauernhof. Auch aufgrund von Beschwerden habe man Bedenken, dass alles ordnungsgemäß ablaufe. Bürgermeister Enrico Penthin erläuterte, dass das Landratsamt Herr des Verfahrens sei, bei Gesprächen zwischen Bauherr und Landratsamt kein Vertreter der Gemeinde Wittnau beteiligt gewesen sei und das Landratsamt der Gemeinde auf ihre Anfrage keinerlei Informationen erteilt habe. Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag nicht zu erteilen – eine Beurteilung im Hinblick auf die für die Gemeinde unübersichtliche Gesamtsituation – auch in Kenntnis der komplexen Vorgeschichte – sei nicht möglich.
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WITTNAU (bsc). Der Wittnauer Gemeinderat beschloss nun einstimmig durch Satzungsänderung die Einführung der getrennten Abwassergebühr. Festgelegt wurden aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation die neuen getrennten Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Schmutzwasser für das Jahr 2011: 1,50 Euro pro Kubikmeter, 2012 sind es 1,60 Euro pro Kubikmeter und von 2013 bis 2015 beträgt die Gebühr 1,63 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagsgebühren werden jetzt mit 0,26 Euro, ab 2012 mit 0,27 Euro pro Quadratmeter berechnet. Bürgermeister Enrico Penthin erläuterte dem Gemeinderat, dass sich beispielsweise für ein 200 Quadratmeter großes Grundstück die Mehrkosten auf rund 50 Euro im Jahr belaufen werden. Als "bürokratischen Unsinn" bezeichnete Gemeinderat Jürgen Lieser (Wittnauer Bürger für Dorferhaltung und Bürgernähe) die Einführung der getrennten Abwassergebühr, die aufgrund eines Gerichtsurteils für alle Kommunen in Baden-Württemberg erforderlich geworden war. Diese Einführung habe viel Arbeit und viele Geld gekostet. Rund 11 000 Euro für die Gebührenneuberechnung und Umstellung habe allein die Gemeinde Wittnau dafür bezahlen müssen.
Autor: bsc
