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25. November 2011
Sachschäden höher als Beute
39-Jähriger wegen Einbrüchen in Kindergärten verurteilt.
HEXENTAL/FREIBURG. Die Sachschäden, die ein Drogenabhängiger im vergangenen Sommer durch seine gewaltsamen Einbrüche in Kindergärten in Bollschweil, Schallstadt-Wolfenweiler, Wittnau und Emmendingen verursacht hatte, waren stets wesentlich höher als die eigentliche Beute. Der geständige Einbrecher ist jetzt von einem Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Darüber hinaus hat das Gericht die Unterbringung des 39-Jährigen in eine Entziehungsanstalt angeordnet und ebenso zur Bewährung ausgesetzt.
Schmal ist der reuige Angeklagte im vergangenen Jahr geworden. 38 Kilogramm hat er abgenommen und ist nun, so der psychiatrische Gutachter in der Verhandlung, für seine Statur leicht untergewichtig. Zugleich hat der Angeklagte, der seit 15 Monaten in einer betreuten Wohngruppe lebt, freiwillig auf Alkohol und mit Hilfe von Medikamenten auf den Konsum von Heroin verzichtet.Das sind bei ihm keine bloßen Lippenbekenntnisse. Er arbeitet nachweislich eng mit seinem Bewährungshelfer und mit seinem Betreuer zusammen. Bei sieben unangekündigten Urinkontrollen wurden in dieser Zeit keine verbotenen Substanzen entdeckt. Und noch etwas hat der 39-Jährige auf seinem Weg zu einem Neuanfang in seinem Leben erreicht: Er konnte dem Gericht die Bestätigung vorlegen, dass er ab dem 2. Februar 2012 eine längerfristige stationäre Therapie zur Lösung seiner Drogenprobleme antreten kann.
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In der Nacht zum 7. Juli 2010 war der Angeklagte auf der Flucht vor den körperlichen und seelischen Schmerzen eines Entzugs auf der verzweifelten Suche nach Bargeld für Alkohol und Heroin in Kindergärten in Bollschweil, Schallstadt-Wolfenweiler und Wittnau eingebrochen. Er hebelte Fenster oder Türen auf, brach zum Teil auch die Spinde der Mitarbeiterinnen auf.
In Bollschweil fielen ihm dabei Briefmarken im Wert von 22 Euro in die Hände, in Schallstadt-Wolfenweiler waren es 85 Euro nebst einem Laptop und in Wittnau waren es 95,33 Euro. Laut Anklage mussten die drei Kindergärten jeweils einen "nicht unerheblichen Sachschaden" wegen der aufgebrochenen Fenster und Türen verschmerzen. Was den Vorsitzenden Richter Petersen von "einem Zug der Verwüstung durch das Hexental" sprechen ließ, wobei er sofort einschränkend hinzufügte: "Wenn ich das so sagen darf."
Auf die Spur des Angeklagten brachte die Polizei ausgerechnet der Sohn des 39-Jährigen. Der ging im Sommer 2010 mit einem Freund ins Ihringer Schwimmbad und legte an der Kasse eine Zwölferkarte vor. Er ahnte nicht, was er damit anrichtete: Der Kassierer rief nämlich sofort die Polizei, weil die nummerierte Zwölferkarte zu einem Packen gehörte, der bei einem Einbruch in das Schwimmbad gestohlen worden war. Die Jungs mussten bei der Polizei Rede und Antwort stehen, wie sie zu der Karte gekommen seien.
Der Sohn des Angeklagten hatte sie von seiner Mutter erhalten und die wieder von seinem Vater, der seit Jahren von der Familie getrennt lebt. Im Flur von dessen Wohnung stand eine Sporttasche. Darin fand die Polizei neben weiterem Diebesgut aus dem Schwimmbad den Laptop aus dem Kindergarten Schallstadt-Wolfenweiler. Der Rechner konnte an ihn zurückgegeben werden.
Das Gericht hat zu Gunsten des Angeklagten das Geständnis und seinen Willen zur Umkehr in seinem Leben in die Waagschale geworden. Auch zählte zu seinen Gunsten, dass er bei den Taten aufgrund seiner Drogenabhängigkeit in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei.
Zu seinem Nachteil sprach seine lange Strafliste mit 16 Eintragungen. Deutlich wurde darin, dass der Missbrauch von Alkohol und Drogen den roten Faden im Leben des Angeklagten bildet. Den will er jetzt durchschneiden. Und das könnte ihm mit Erfolg gelingen, so die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters in der Verhandlung: "Dass er 15 Monate keinen Alkohol getrunken und keine Drogen genommen hat, ist sehr beachtlich."
Das Urteil ist für den Angeklagten eine Chance. Als Bewährungsauflage muss er die freigewählte stationäre Therapie ab dem 2. Februar 2012 antreten und beenden. Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden.
Autor: Peter Sliwka
