Wohnen wird immer teurer. Umso ärgerlicher, wenn dann noch eine Mieterhöhung ins Haus flattert. Doch was ist erlaubt - und was nicht?
Berlin (dpa/tmw) - Mit steigenden Preisen müssen wir leben, auch beim Wohnen zur Miete. Hier gibt es allerdings eine Besonderheit.
"Mieterhöhungen sind gesetzlich geregelt", erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Und zwar im Paragrafen 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB.
Die Regelungen schützen Mieter vor allzu hohen Sprüngen.
1. Wie stark darf die Miete maximal steigen?
Die Miete einfach jedes Jahr verdoppeln? Das ist Vermietern nicht erlaubt. Das Gesetz enthält klare Grenzen:
Die Miete darf nur um bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen.
In Ballungsgebieten sind es höchstens 15 Prozent.
Ballungsgebiete sind laut BGB Gegenden, in denen "die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen (...) gefährdet ist."
Welche ...