Das Amtsgericht Schopfheim verhängt eine Geldstrafe gegen einen ehemaligen Supermarktleiter. Er hat 1314 Flaschen Wein nicht ordentlich verbucht. Nicht nachweisbar war der Diebstahl aus dem Tresor.
Nach drei Verhandlungstagen am Amtsgericht Schopfheim im Prozess wegen gewerbsmäßiger Untreue gegen den ehemaligen Marktleiter eines Schopfheimer Supermarktes ist ein Urteil gefällt: Amtsrichter Stefan Götz verurteilte den Angeklagten wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 85 Euro sowie zur teilweisen ...