172 Plätze für Kleinkinder
Sylvia Timm
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Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder von einem bis drei Jahren wird wohl eingelöst.
WALDKIRCH. Ab 1. August haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, also auf einen Platz im Kindergarten oder in der Kindertagespflege: Diesen Anspruch wird die Stadt Waldkirch voraussichtlich einlösen können, sagte Ilka Kern, Fachbereichsleiterin Kultur/Bildung/Soziales der Stadtverwaltung Waldkirch in der Gemeinderatssitzung.
Nach kontinuierlichem Ausbau der Plätze in den vergangenen Jahren durch alle Träger der Kinderbetreuung – die ...