28-Jährige wird wegen zweifachen Betruges des Job-Centers schuldig gesprochen
Einen kleinen Erfolg hat eine 28-jährige Lörracherin am Donnerstag in ihrer Berufungsverhandlung im Landgericht Freiburg errungen. Zwar wurde sie erneut wegen zweifachen Betruges des Job-Centers Lörrach um insgesamt 1882,42 Euro schuldig gesprochen, doch ist die im Juni 2016 vom Amtsgericht Lörrach verhängte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro auf 40 Tagessätze zu je fünf Euro ermäßigt worden.
LÖRRACH/FREIBURG. Einen kleinen Erfolg hat eine 28-jährige Lörracherin am Donnerstag in ihrer Berufungsverhandlung im Landgericht Freiburg errungen. Zwar wurde sie erneut wegen zweifachen Betruges des Job-Centers Lörrach um insgesamt 1882,42 Euro schuldig gesprochen, doch ist die im Juni 2016 vom Amtsgericht Lörrach verhängte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro auf 40 Tagessätze zu je fünf Euro ermäßigt worden.
Eigentlich wollte die Angeklagte freigesprochen werden. Die 28-Jährige saß ohne Anwalt auf der Anklagebank und deshalb gab sich die Vorsitzende Richterin Frank alle Mühe ihr Hilfestellung zu geben. Dies tat sie jedoch so fachlich, dass man in den Augen der Angeklagten durchaus Fragezeichen aufblitzen zu sehen meinte. Denn was ...