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Corona-Verordnung

2G bleibt bei Veranstaltern im Raum Lahr erstmal nur eine Option

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  • Do, 14. Oktober 2021, 18:43 Uhr
    Lahr

BZ-Plus Frisöre, Veranstalter und Restaurants sind bei der Umsetzung der neuen Möglichkeit der Corona-Verordnung zurückhaltend. Kritisiert wird, dass Angestellte weiter Maske tragen müssen.

Geimpft oder genesen: In Baden-Württemberg gilt ab heute das 2G-Optionsmodell.  | Foto: Christian Charisius (dpa)
Geimpft oder genesen: In Baden-Württemberg gilt ab heute das 2G-Optionsmodell. Foto: Christian Charisius (dpa)
Von Freitag an gilt in Baden-Württemberg das 2G-Optionsmodell. Restaurantbetreiber, Kulturveranstalter und Betriebe mit Kundenverkehr wie Friseurgeschäfte können entscheiden, ob sie Besucher nach der 2G-Regel einlassen, also nur Geimpfte und Genesene – oder ob sie auch Getestete einlassen. Wie entscheiden sich Gastronomen, Veranstalter und Friseure vor Ort? Die BZ hat sich umgehört.

Frisöre in Kippenheim und Seelbach
Der Seelbacher ...

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