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2G-Regel ohne Maske geplant

  • dpa

  • Mi, 06. Oktober 2021
    Südwest

Land will Gastronomen und Veranstaltern ermöglichen, nur Geimpfte und Genesene einzulassen.

(dpa/BZ). Baden-Württemberg will künftig Veranstaltungen und Gastronomiebetrieb ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln erlauben, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind. Das Land plant in der neuen Corona-Verordnung, die ab Mitte Oktober gelten soll, ein 2G-Optionsmodell, das es in einigen Bundesländern schon länger gibt. Damit könnte es auch wieder volle Säle und volle Fußballstadien geben, teilte das Sozialministerium am Dienstag in Stuttgart mit.

Schon bisher können Gastronomen und Veranstalter selbst entscheiden, nur Geimpfte oder Genesene zuzulassen (2G-Regel) – allerdings müssen Gäste trotz ihrer Immunität Masken tragen und auf Abstand achten. Das soll nun wegfallen. Hintergrund sind die stagnierenden Infektionszahlen und die höhere Impfquote.

Der Hotel- und Gaststättenverband im Südwesten geht allerdings davon aus, dass die meisten Betriebe daran festhalten werden, auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Corona-Test zuzulassen (3G-Regel), "um keine Gäste auszugrenzen". Daniel Ohl, Sprecher der Dehoga Baden-Württemberg, begrüßte die Lockerung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln bei dem neuen Modell im Grundsatz: "Wir hätten uns diese allerdings auch unter 3G-Bedingungen gewünscht – im Saarland und in Schleswig-Holstein wird das bereits umgesetzt." Der Gemeindetag begrüßte es, dass Gastronomie und Veranstalter nun mehr Flexibilität hätten.

Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte der Heilbronner Stimme und dem Südkurier: "Das Optionsmodell soll Erleichterungen in Bezug auf Maskenpflicht und beim Umgang mit der Abstandsempfehlung enthalten. Der Entwurf zur Änderungen der Corona-Verordnung befindet sich derzeit aber noch in der regierungsinternen Abstimmung." Weitere Details, etwa die mit 2G verbundenen Betreiberpflichten, stünden noch nicht fest.

Auch Bayern lockert die Schutzmaßnahmen für alle Veranstaltungen unter 2G-Bedingungen. Allerdings sollen hier auch Menschen zugelassen werden, die einen negativen PCR-Test vorweisen können. Im Gegenzug sollen Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Abstandsregeln entfallen.

Bisher gilt in Baden-Württemberg für Veranstaltungen eine Obergrenze von 25 000 Besucherinnen und Besuchern unter 3G-Bedingungen. Diese Grenze würde mit der neuen 2G-Regelung aufgehoben werden.

Bisher hatte die Landesregierung 2G nur in dem dreistufigen Alarmsystem vorgesehen, mit dem sie auf eine mögliche Überlastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten reagieren will. Derzeit gilt die sogenannte Basisstufe. In der nächsthöheren, der Warnstufe, haben Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test-Ergebnis Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. In der Stufe drei – der Alarmstufe – haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.

Ressort: Südwest

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