Wegen des Besitzes und Austauschs von Kinderpornografie verurteilt das Amtsgericht Bad Säckingen einen 38-Jährigen zu einer Haftstrafe auf Bewährung. Zudem muss der Mann in Therapie.
Der Vorwurf wiegt schwer: Besitz von kinderpornografischen Videodateien und Weitergabe in einer Chatgruppe. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verhandelt. Der 38-jährige Mann wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
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