Gericht spricht Angeklagten frei, weil Fall nicht aufgeklärt werden kann.
WEHR. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 52 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung freigesprochen. Der Freispruch sei erfolgt nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den ...