Eine Frau fährt beim Wenden mit ihrem Auto auf das Grundstück des Nachbarn. Eine harmlose Szene, die vor Gericht endete. Denn der 82-jährige Mann hat die 78-Jährige daraufhin geohrfeigt.
Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 82-Jährigen aus Bad Säckingen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Richter Rupert Stork war davon überzeugt, dass der Mann seiner 78 Jahre alte Nachbarin zwei Ohrfeigen verpasst ...