BGH-Urteil
97-Jährige muss nicht umziehen
BGH hebt Kündigung wegen drohender gesundheitlicher Folgen auf.
KARLSRUHE. Eine 97-jährige demente Frau und ihr leicht erregbarer Pfleger können vermutlich in ihren Wohnungen bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob an diesem Mittwoch ein Kündigungs-Urteil des Landgerichts München auf. Der Pfleger hatte mehrfach die Vermieterin und ihre Hausverwaltung beleidigt.
Anna U. wohnt schon seit 1955 in der Drei-Zimmer-Wohnung im Münchener Stadtteil Schwabing. In einer separaten Ein-Zimmer-Wohnung wohnt als Untermieter der 42-jährige Hani ...