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Absurde Verschärfung

Christian Rath
  • Do, 05. Februar 2015
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Das geplante neue Antiterror-Strafrecht bringt nicht viel und ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Die Bundesregierung will das Antiterror-Strafrecht verschärfen. Künftig sollen schon Ausreiseversuche in Kampfgebiete strafbar sein, ebenso die Sammlung von Kleinbeträgen zur Terrorfinanzierung. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich und bringt wenig praktischen Nutzen.

Eigentlich ist das deutsche Antiterror-Strafrecht ziemlich lückenlos. Seit 1976 ist die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und jede Unterstützung verboten (§ 129a). Weil ...

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