Account/Login

Streit um Sonntags-Supermärkte

Moritz LehmannSebastian Wolfrum
  • &

  • Sa, 04. Februar 2017
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Vorwürfe gegen Kirchzarten, St. Peter, St. Märgen und Hartheim: Hier sollen Geschäfte gesetzeswidrig geöffnet sein /.

  | Foto: Thomas Kunz
Foto: Thomas Kunz
Die Vorwürfe der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) haben es in sich: In vier Gemeinden im Landkreis soll gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe verstoßen werden. Es geht um Supermärkte und Dorfläden in Kirchzarten, St. Peter, St. Märgen und Hartheim, die ihre Türen und Kassen auch sonntags geöffnet haben. Dies geschehe in "gesetzeswidriger Weise", sagt Hansjörg Martin Klumpp, der stellvertretende Bezirksvorsitzende der CDA in Südbaden. Die CDA ist der Arbeitnehmerflügel der CDU. Klumpp fordert die Rathäuser auf, den Sonntagsverkauf zu unterbinden. "Uns geht es um den christlichen Grundwert und den Schutz der Arbeitnehmer", sagt er. Der Bezirk Südbaden der CDA geht bis nach Lörrach, Rottweil und Konstanz. "Dort finden wir solche Verstöße nirgends", sagt Martin Klumpp.

Im Ladenöffnungsgesetz ist die Sonntagsruhe festgelegt, sie hat in Deutschland eine fast hundertjährige Tradition. Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 ist sie festgeschrieben. Doch es gibt Ausnahmen. In touristisch bedeutsamen Gemeinden ist es zulässig, dass bestimmte Waren auch sonntags verkauft werden. Alle vier Gemeinden fallen unter die Definition solcher Kur-, Erholungs-, Ausflugs und Wallfahrtsorte. Alles darf hier am Sonntag aber nicht verkauft werden. Das Sortiment muss beschränkt sein auf den sogenannten Reisebedarf, dazu dürfen noch Sport- und Badeartikel oder ortstypische Souvenirs über die Ladentheke gehen. Diese Eingrenzung werde aber nicht eingehalten, findet man bei der CDA.

Johannes Ruf reagiert empört auf die Vorwürfe. Er betreibt die Edeka-Supermärkte in Kirchzarten und St. Peter. "Das ist eine Zumutung, mir meine Arbeit wegzunehmen", sagt er. Ruf hatte schon juristischen Ärger wegen eines Supermarktes in Freiburg. Der hatte ebenfalls am Sonntag geöffnet, die Stadt hatte ihm das verboten. Anfang 2016 klagte Ruf dagegen, und verlor. Seine Begründung damals: Was bei Tankstellen geduldet wird, dürfe man ihm nicht verbieten. Heute argumentiert er ähnlich. Das Angebot an manchen Tankstellen in der Region, besonders in Freiburg, ist in der Tat recht üppig. Ruf findet, es werde eine "scheinheilige Debatte" geführt, Pfarrer würden auch am Sonntag arbeiten. Er verweist zudem auf Ausnahmen für den Laden des Islamischen Zentrums in Freiburg und den SC-Freiburg-Fanshop sowie Angebote im Internet. "Ich werde mich wehren", sagt er. Er überlege, bis nach Brüssel vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen. Finanziell lohne sich der Verkauf am Sonntag. "Die Nachfrage ist da, wir befriedigen nur ein Kundenbedürfnis", so Ruf.

Bürgermeister: Verbot

nicht mehr zeitgemäß

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat bereits 2015 Verstöße in Kirchzarten, St. Märgen und St.Peter festgestellt, heißt es auf Nachfrage. Das bedeutet, dass dort mehr verkauft wurde, als erlaubt ist. Das Amt ist die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinden sind als Ortspolizeibehörde dafür verantwortlich, dass die Regeln vor Ort eingehalten werden. Beim Landratsamt heißt es, man habe die Gemeinden darauf hingewiesen, aber seitdem keine Rückmeldung bekommen, ob etwas geändert wurde.

Die Bürgermeister von Kirchzarten und St. Peter sagen gegenüber der BZ, dass sie nach dem Rüffel vom Amt das Gespräch mit Edeka-Betreiber Ruf gesucht hätten. Daraufhin soll das Sonntags-Sortiment eingeschränkt worden sein. Die Waren, die nicht unter den Reisebedarf fallen, sollen verdeckt und damit nicht zum Verkauf angeboten werden.

In Hartheim hat das Landratsamt zwar keine Verstöße festgestellt, die CDA erhebt aber auch gegen den Hofladen am Bohrerhof Vorwürfe. Bürgermeisterin Kathrin Schönberger sagt, dass der Hofladen sonntags öffnen, aber nicht sein gesamtes Sortiment anbieten dürfe. Von einem Verstoß sei der Verwaltung nichts bekannt, man werde das Gespräch mit dem Betreiber suchen.

Manfred Kreutz, Bürgermeister in St. Märgen, sagt, man habe nach den angezeigten Verstößen den Betreiber des Schwarzwälder Landmarkts schriftlich dazu aufgefordert, die Vorschriften einzuhalten. Zu kontrollieren, ob dies tatsächlich geschehe, sei nicht seine Aufgabe, sagt er.

Der Kirchzartener Bürgermeister Andreas Hall hält das Gesetz für überholt. Aus den anderen Rathäusern sind ähnliche Töne zu hören. "Meiner Meinung nach sollte das Verbot aufgehoben werden", sagt Hartheims Bürgermeisterin Kathrin Schönberger. Berufstätigen falle es schwer, zu den üblichen Öffnungszeiten ihren Bedarf zu decken. Bürgermeister Rudolf Schuler aus St. Peter verweist auf Tankstellen und Sonderregelungen für Backwaren und findet, dass an allen Orten bei allen Geschäften gleiche Vorschriften gelten sollten.

Die CDA will den Trend hin zu mehr offenen Geschäftstüren am Sonntag umkehren. Klumpp will das Landratsamt auffordern, tätig zu werden, sollte sich nichts ändern. An der Spitze dieser Behörde wird das Sonntagsverkaufsverbot jedoch ebenfalls kritisch gesehen. Landrätin Dorothea Störr-Ritter hat kürzlich den Tourismusminister Baden-Württembergs kontaktiert. Sie bittet um Unterstützung bei der Liberalisierung der Öffnungszeiten an Sonntagen. Die jetzigen Regelungen seien "ein großes Hindernis für die Entwicklung des lokalen Tourismus".

Ihre Meinung ist gefragt: Gehören Geschäfte am Sonntag geschlossen oder ist das Konzept veraltet? Schreiben Sie uns an [email protected] oder Badische Zeitung, Kaiser-Joseph-Straße 229, 79098 Freiburg, Stichwort "Sonntag".

Ressort: Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 04. Februar 2017: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel