Ärzte lassen Arbeit ruhen
Die St. Blasier Notärzte fühlen sich vom Bereichsausschuss brüskiert – und reagieren.
ST. BLASIEN. Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst legt den Hausärzten, die in der Region St. Blasien Notdienste übernehmen, vom 1. März an eine sogenannte Residenzpflicht auf, um die Einhaltung der Hilfsfristen zu verbessern. Das bedeutet, dass sich ein Arzt während seines Notarztdienstes in der Domstadt aufhalten muss. Die St. Blasier Bereichsnotärzte (BNA) finden, dass sich das nicht mit ihrer hausärztlichen Tätigkeit vereinbaren lässt – und kündigen deshalb an, das Notarztfahrzeug von Dienstag an stehen zu lassen.
Das Schreiben des Bereichsausschusses (BA) erreichte die acht betroffenen Ärzte am Donnerstag, die Residenzpflicht soll bereits vom 1. März an gelten. Beschlossen wurde das schon am 18. Januar. Mit der Einführung der Residenzpflicht soll die Einhaltung der Hilfsfristen verbessert werden, die Ärzte also schneller am Einsatzort ...