Account/Login

Ärztin muss sich nicht bewerten lassen

Christian Rath
  • Mi, 21. Februar 2018
    Panorama

BGH ändert Einschätzung eines Internetportals / Jameda kein neutraler Informationsmittler .

Der BGH gab der Ärztin recht.   | Foto: dpa
Der BGH gab der Ärztin recht. Foto: dpa
KARLSRUHE. Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Hautärztin aus Köln löschen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Das Recht der Ärztin, über die Nutzung ihrer Daten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel