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Berlin

AKW-Betreiber können klagen

Christian Rath
  • Do, 17. März 2011
    Deutschland

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem dreimonatigen Atommoratorium auf dünnes Eis begeben. Eine Rechtsgrundlage für die angeordnete Stilllegung der Altreaktoren ist nicht ersichtlich. Die AKW-Betreiber könnten dagegen klagen.

Atomkraftgegner protestieren während e...iten „etwas spitzfindig“.   | Foto: DPA
Atomkraftgegner protestieren während einer Wahlkampfveranstaltung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend in Waldshut-Tiengen. Bei ihrem Auftritt nannte Merkel die Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Aussetzung der AKW-Laufzeiten „etwas spitzfindig“. Foto: DPA

BERLIN.

Zunächst hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag erklärt, die von Schwarz-Gelb Ende vergangenen Jahres beschlossene Laufzeitverlängerung werde drei Monate lang ausgesetzt. Allerdings ließe sich eine Stilllegung von Reaktoren damit kaum begründen. Zum einen ...

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