AKW-Laufzeitverlängerung: Es könnte auch ohne Bundesrat gehen

Mit einer Aufspaltung des Gesetzes kann die Regierung die Laufzeitverlängerung für AKW an der Länderkammer vorbeibugsieren.
Mit oder ohne – das ist die Frage. Falls die Verlängerung der AKW-Laufzeiten nur mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden kann, dann wäre sie jetzt bis auf weiteres vom Tisch. Denn die Atomkraftwerksbefürworter haben nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Mehrheit in der Länderkammer verloren. Wäre das Plazet des Bundesrats dagegen nicht erforderlich, könnten die Atomparteien CDU/CSU und FDP den Ausstieg aus dem Atomausstieg beschließen. Schließlich haben sie im Bundestag dazu weiter die Mehrheit.
Derzeit werden vor allem Nebelkerzen geworfen. So weisen AKW-Freunde wie Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) regelmäßig darauf hin, dass das rot-grüne Gesetz zum ...
Derzeit werden vor allem Nebelkerzen geworfen. So weisen AKW-Freunde wie Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) regelmäßig darauf hin, dass das rot-grüne Gesetz zum ...