Mit einer Aufspaltung des Gesetzes kann die Regierung die Laufzeitverlängerung für AKW an der Länderkammer vorbeibugsieren.
Mit oder ohne – das ist die Frage. Falls die Verlängerung der AKW-Laufzeiten nur mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden kann, dann wäre sie jetzt bis auf weiteres vom Tisch. Denn die Atomkraftwerksbefürworter haben nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Mehrheit in der Länderkammer verloren. Wäre das Plazet des Bundesrats dagegen nicht ...