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Feuerwehr

Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit

Nadine Zeller
  • Sa, 10. August 2013, 00:00 Uhr
    Südwest

Ein Feuerwehrmann aus Ulm hat erfolgreich vom der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt: Sein Alarmbereitschaftsdienst wurde jetzt als Arbeitszeit anerkannt.

Feuerwehrleute müssen ständig mobil und erreichbar sein.   | Foto: dpa
Feuerwehrleute müssen ständig mobil und erreichbar sein. Foto: dpa
Einsatzbereit, mobil und erreichbar – Feuerwehrbeamte in Alarmbereitschaft sind ständig gefordert. Mit Entspannung am ...

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