Ein Feuerwehrmann aus Ulm hat erfolgreich vom der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt: Sein Alarmbereitschaftsdienst wurde jetzt als Arbeitszeit anerkannt.
Einsatzbereit, mobil und erreichbar – Feuerwehrbeamte in Alarmbereitschaft sind ständig gefordert. Mit Entspannung am ...