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Corona-Verordnung

Alkoholverbot in der Bad Säckinger Altstadt bleibt bestehen

Stefan Mertlik

Von

Fr, 29. Januar 2021 um 17:02 Uhr

Bad Säckingen

Der Landkreis hat das Konsumverbot von Alkohol in Bad Säckingen verlängert. Bisherige Regeln ändern sich damit nicht. Die Allgemeinverfügung knüpft an die ausgelaufene Corona-Verordnung an.

Bis zum 15. Februar darf an der Holzbrücke kein Alkohol getrunken werden.  | Foto: Ralph Fautz
Bis zum 15. Februar darf an der Holzbrücke kein Alkohol getrunken werden. Foto: Ralph Fautz
Seit Mittwoch gilt in der Bad Säckinger Innenstadt ein vom Landkreis erlassenes Alkoholverbot. Damit ...

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