Die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen könnte zu Problemen führen. Was, wenn die medizinische und pflegerische Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann?
Am 15. März müssen Arztpraxen, Kliniken, Alten- oder Behindertenheime dem Gesundheitsamt mitteilen, ob ihre Mitarbeiter gegen Covid-19 geimpft sind. Hat jemand keine Impfung, kann das Amt entscheiden, dass er oder ...