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Jugend und Beruf

Alles klar?! Was Auszubildende zu Beginn der Lehre beachten sollten

  • AFP

  • Fr, 28. Januar 2022, 11:47 Uhr
    Verlagsthema

Verlagsthema Es ist der Start in einen neuen Lebensabschnitt: Beim Wechsel von der Schulbank in die Ausbildung stellen sich viele Fragen – einige der wichtigsten und die Antworten darauf im Überblick.

Auf geht’s zum guten Start in die  Ausbildung.  | Foto: Fotolia.com/flucas
Auf geht’s zum guten Start in die Ausbildung. Foto: Fotolia.com/flucas
Was ist wichtig beim Ausbildungsvertrag?

Der Vertrag muss vor der Unterschrift genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar, sollte der künftige Azubi sofort nachfragen. Unterzeichnet wird der Vertrag vom Ausbilder und vom Auszubildenden. Ist der Lehrling noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Der Vertrag muss unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.

Was bedeutet die Probezeit?

In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für den Azubi, aber auch für den Betrieb. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten, sie liegt in der Regel zwischen zwei und vier Monaten.

Welcher Kündigungsschutz gilt?

Nach Ende der Probezeit haben Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Betrieb kann einem Lehrling nur dann außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Lehrling seinerseits kann nach der Probezeit jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

Was verdienen Azubis?

Die Bezahlung ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Im Jahr 2020 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Westen im Schnitt 965 Euro, im Osten waren es 939 Euro. Bundesweit lag der Durchschnittsverdienst bei 963 Euro brutto pro Monat.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin?

Wer über Nacht krank wird, muss sich am Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt. Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wer nicht zur Berufsschule gehen kann, muss sich krank melden. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Betrieb sechs Wochen den Lohn weiter. Danach gibt es sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse.

Müssen Azubis Überstunden leisten?

Eigentlich nicht. In Ausnahmen ist dies aber möglich. Überstunden müssen mindestens mit Freizeit ausgeglichen werden.

Müssen sich Azubis besonders versichern?

Auszubildende sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei Auslandsaufenthalten sollten sie zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Eine private Haftpflichtversicherung ist in der Ausbildung unverzichtbar. Häufig gelten Kinder aber bei der Haftpflicht ihrer Eltern als mitversichert – ein Blick in die Police lohnt sich also. Es ist allerdings möglich, dass der Versicherer ein Höchstalter für die Mitversicherten festgelegt hat.

Wer schon verheiratet ist oder eine zweite Lehre macht, der ist nicht mehr über die Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Verbraucherschützer empfehlen außerdem, schon als Azubi eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie springt ein, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr voll arbeiten kann.

Wer hilft bei Problemen im Betrieb?

Der Betriebsrat ist auch für Azubis eine Anlaufstelle. Zudem gibt es Ausbildungsberater bei den Kammern und Innungen.
Aktuelle Ausbildungsplätze sind hier gelistet.

Ressort: Verlagsthema

Dossier: Jugend und Beruf

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 01. Februar 2022: PDF-Version herunterladen

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