Wanddurchbruch, neue Fliesen: Was in Mietwohnung als bauliche Veränderung gilt.
Ein altmodisches Bad, ein abgenutzter Bodenbelag, ein ungünstiger Wohnungsschnitt – es gibt viele Gründe, in der Mietwohnung Hand anzulegen. Doch Vorsicht: Nicht jede Baumaßnahme ist erlaubt.
"Immer wenn Sie in die Bausubstanz eingreifen, ist das eine ...