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Von dpa

Mo, 13. Februar 2017

Haus & Garten

Wanddurchbruch, neue Fliesen: Was in Mietwohnung als bauliche Veränderung gilt.

Ein Wanddurchbruch ist nur mit Erlaubn...r zustimmt, kann es späterÄrger geben.  | Foto: ingo Schneider/Dpa
Ein Wanddurchbruch ist nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig. Doch selbst wenn dieser zustimmt, kann es späterÄrger geben. Foto: ingo Schneider/Dpa
Ein altmodisches Bad, ein abgenutzter Bodenbelag, ein ungünstiger Wohnungsschnitt – es gibt viele Gründe, in der Mietwohnung Hand anzulegen. Doch Vorsicht: Nicht jede Baumaßnahme ist erlaubt.
"Immer wenn Sie in die Bausubstanz eingreifen, ist das eine ...

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