In Zweifel für den Angeklagten: Nach dem Motto wurde ein 48-Jähriger nach einer Unfallfahrt von zwei Anklagepunkten freigesprochen. Wegen Beamtenbeleidigung aber erhielt er doch eine Geldstrafe.
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit Beleidigung und Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes hatte sich ein 48-jähriger Mann aus einer Wiesentalgemeinde vor dem Amtsgericht Schopfheim zu verantworten. In der Fortsetzungsverhandlung ...