Das Amtsgericht Freiburg hat einen 34-jährigen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte in einem Lokal die Zeche geprellt, eine Polizistin beleidigt und Marihuana bei sich gehabt.
Kommt ein Gast in ein Lokal und bestellt sich ein Bier für 2,50 Euro. Allerdings kann er nicht zahlen. Als die Wirtin das merkt, nimmt sie ihm das zur Hälfte geleerte Bierglas weg. Knapp sechs Monate später will die Staatsanwaltschaft ...