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Andere Länder, andere Vorschriften

Heinz Siebold
  • Fr, 11. Juli 2008
    Wirtschaft

Deutschen Handwerkern wird das Arbeiten in der Schweiz und im Elsass schwer gemacht

FREIBURG. . Wenn deutsche Handwerker in der Schweiz tätig werden, müssen sie ihren Arbeitseinsatz acht Tage vorher anmelden. Das ist in der Praxis oft schwierig, weil ...

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