Amtsgericht
Angeklagter betrieb wilde Mülldeponie - Geldstrafe
Bis zu 25 Meter hoch war der Müllberg, den er aufgetürmt hatte - nun stand ein 60-Jähriger wegen unerlaubten Betreibens einer Abfallentsorgungsanlage vor Gericht.
ST. BLASEN. 80 Tagessätze zu je 150 Euro lautete der Strafbefehl, durch den ein 60-Jähriger wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens einer Abfallentsorgungsanlage verurteilt worden war. Den Tatvorwurf hatte er eingeräumt und seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen beschränkt – mit Erfolg.
Die Geldstrafe, auf die Richterin Stefanie Herke vom Amtsgericht St. Blasien erkannte, beträgt 60 Tagessätze zu je 100 Euro. Der Angeklagte ...