Erst wollte der Angeklagte im Vergewaltigungsprozess sich nicht zur Sache äußern – doch weil es nun um Sicherungsverwahrung geht, ließ er von seiner Verteidigerin eine Erklärung verlesen.
Nachdem zwei Gutachter für den Fall eines Schuldspruchs wegen Vergewaltigung die medizinischen Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung bejaht hatten, hat der 30-jährige Angeklagte sein Schweigen gebrochen. In einer mehrseitigen, von ...