Der Angeklagte im Offenburger Arztmordprozess ist vermindert schuldfähig. Er leidet laut einem Gutachten des Tübinger Psychiaters Stephan Bork unter paranoider Schizophrenie.
Den 52 Jahre alten Mediziner habe der Angeklagte dem Gutachter zufolge aus der Wahnvorstellung heraus getötet, von diesem vergiftet worden zu sein. Bork hält die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt für notwendig. Für eine Sicherungsverwahrung fehlten die Voraussetzungen. Laut einem Rechtsmediziner wurde der Arzt mit 30 Messerstichen getötet.
Laut ist es während der Verhandlung in Saal 2 des Landgerichts ...