Ankläger fordert sieben Jahre Haft für versuchten Totschlag
Verteidiger hält Tötungsvorsatz bei dem 39-jährigen Angeklagten für nicht beweisbar und plädiert für Bewährungsstrafe / Urteil wird am Donnerstag verkündet.
Verteidiger hält Tötungsvorsatz bei dem 39-jährigen Angeklagten für nicht beweisbar und plädiert für Bewährungsstrafe / Urteil wird am Donnerstag verkündet.
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