Genau genommen dürfen selbst genähte Schutzmasken nicht als "Atemschutz" oder "Mundschutz" bezeichnet werden. Das ruft plötzlich Anwälte auf den Plan – die dadurch viel Unmut ernten.
Politiker von CDU und SPD haben sich gegenüber der Badischen Zeitung erbost darüber gezeigt, dass offenbar auf Abmahnverfahren spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien Kleinhersteller von ...