Ortsdurchfahrt
Anwohner klagt: Tempo 30 muss zurückgenommen werden
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Do, 26. April 2012, 09:49 Uhr
Freiburg
Auf einem Teilstück Ortsdurchfahrt in Waltershofen gilt nach einer Klage wieder Tempo 50. Das Gericht sah keine Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Das Tempo-30-Limit auf dem Teil der Umkircher Straße in Waltershofen, die zur Ortsdurchfahrt gehört, ist wieder Geschichte. In diesen Tagen haben Mitarbeiter des städtischen Garten- und Tiefbaumtes die rotumrandeten Schilder entfernt, die seit 2008/2009 Autofahrern vorgeschrieben hatten, im Bereich zwischen dem Ortseingang und dem Beginn der Schutternstraße nicht schneller als 30 Kilometer in der Stunde zu fahren. Nun gilt auf diesem Teilstück der Ortsdurchfahrt wieder Tempo 50, in der Schutternstraße bleibt es bei Tempo 30.
Auslöser war ein Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts vom 26. Januar, wonach das Tempolimit für diesen Abschnitt der Umkircher Straße rechtswidrig ist. Die Klage eingereicht hatte ein Bewohner einer Freiburger Tunibergortschaft im vergangenen September. Er war bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt ...